Warum sind eine regelmäßige Pflege und Prüfung unumgänglich?
Welche gesetzlichen Vorgaben sind umzusetzen?
Zum Schutz vor den Gefährdungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz muss den Feuerwehrangehörigen geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Diese Verpflichtung ergibt
sich aus der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“. Es wird aufgezeigt, welche Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung umzusetzen sind, und welche Lösungsansätze es gibt.
Die Pflicht zur Wartung und Pflege der Schutzausrüstung besteht für die Gemeinden und Verwender (Hilfsorganisationen, Feuerwehren, etc.).
Referent: Sascha Scheurer und Axel Ratz (S-Gard)
Gert Scheffler (DermaPurge)
Teilnehmer: max 50.Teilnehmer
Voraussetzungen: keine
Zielgruppe: Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und Werkfeuerwehren, sowie an Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes!
GBIs und SBIs und Bürgermeister
Preis: kostenlos
Ort: Feuerwehrhaus - In den Kreutzgärten 1 - 36137 Großenlüder
Termin: 11.2.2025 - 14:30 - 17:30 Uhr